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Der Hochfrequenzhandel muss transparenter werden

Ftd 18-09-2012 online

© Bild: 2011 Reuters/PAWEL KOPCZYNSKI
Kommentar Deutschland prescht mit einem Gesetz zur Regulierung des automatisierten Börsenhandels vor. Der Entwurf geht nicht weit genug: Eine Pflicht zur Kennzeichnung ist unerlässlich. von Florian Rentsch
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Florian Rentsch ist hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Die letzten Jahrzehnte haben die Finanzmärkte grundlegend verändert. Aus dem Parkett ist eine elektronische Börse mit neuen Handelsformen geworden. Eine von ihnen ist der sogenannte Hochfrequenzhandel. Dabei werden automatisiert sehr viele Aufträge in unvorstellbar kurzen Zeiträumen an die Handelsplätze geleitet. Ziel ist das Ausnutzen von Preisdifferenzen zwischen Handelsplattformen und die Bereitstellung von Liquidität, das sogenannte Market-Making. Doch es geht auch um Marktbeeinflussung, indem Aufträge massenhaft eingestellt und sofort wieder gelöscht werden. Der Hochfrequenzhandel hat die Anzahl an Orders, also Kauf- und Verkaufsaufträgen, steil in die Höhe getrieben - die der Transaktionen jedoch weitgehend unberührt gelassen. Hunderte von Ordereinstellungen haben oft nur noch eine Transaktion zur Folge.
Florian Rentsch (FDP)
Inzwischen macht der Hochfrequenzhandel ein Drittel bis zur Hälfte des gesamten Handels aus. Öffentliche Aufmerksamkeit hat er erstmals durch spektakuläre Systemzusammenbrüche erfahren, die sogenannten Flash-Crashs. Insbesondere in den USA ist das Thema präsent, seit etwa beim Börsengang der Börsenplattform Bats die Aktie in 900 Millisekunden von 15,25 Dollar auf 0,2848 Dollar gestürzt war. Damit wurde die Frage der Regulierung aufgeworfen. In dieser Diskussion lassen sich zwei Grundpositionen unterscheiden: Die eine sieht die Lösung in einer Entschleunigung des Handels. Die andere will neue Handelsmethoden und die aus ihnen folgenden strukturellen Veränderungen zulassen, sie aber so regulieren, dass die klassischen Ziele, Systemstabilität, Verhinderung missbräuchlicher Strategien und Dämpfung zu hoher Volatilität, erreicht werden. Diesem Ansatz folgt ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums vom Juli.
Der Entwurf ist zweifellos ein richtiger Schritt zur Verbesserung der Finanzmarktregulierung. Es bedarf jedoch einiger Nacharbeit, um aus dem guten Konzept ein wirksames Instrument zu machen. Völlig zu recht will das Bundesfinanzministerium die Aufsicht ausweiten, indem alle Unternehmen einbezogen werden, die den Hochfrequenzhandel nutzen, und die Informationsrechte der Aufsichtsbehörden stärken. Die Handelsplätze sollen zudem ein angemessenes Verhältnis von Aufträgen und Geschäftsabschlüssen fördern und Mindestpreisänderungsgrößen festlegen. Wenn Handelsteilnehmer die Grenzen überschreiten, sollen erhöhte Entgelte fällig werden. Manipulative Handelspraktiken würden damit unrentabel.
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Das Gesetz wäre aber wirkungslos, wenn es sich nur auf inländische Handelsunternehmen bezöge, die Hochfrequenzhandel nutzen. Denn es ist fraglich, ob im Ausland ansässige Handelsunternehmen, die außer ihrer Handelstätigkeit keine weiteren geschäftlichen Berührungspunkte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, von dem Gesetzesentwurf erfasst werden können. Besser wäre daher eine Regelung, die an die Eigenschaft als Börsenteilnehmer anknüpft und damit alle am Handel Beteiligten unabhängig von ihrem Sitzland erfasst.
Unerlässlich für eine effiziente Überwachung ist auch eine Kennzeichnungspflicht. Jeder Auftrag, der an einen Handelsplatz übermittelt wird, muss zu erkennen geben, ob er von einem automatisierten Handelssystem stammt - und von welchem. Nur so ist es möglich, Algorithmen zielgerichtet abzustellen, wenn eine Fehlfunktion die Marktstabilität gefährdet. Zudem lassen sich elektronisch übermittelte Wertpapierorders dann auf ihren Auftraggeber zurückführen.
Grundsätzlich ist eine im Binnenmarkt harmonisierte Vorgehensweise bei der Finanzmarktregulierung zu bevorzugen. Die zeitnahe Umsetzung des jetzt vorliegenden Entwurfs vor einer bereits geplanten Regelung durch die Europäische Union hat aber den Vorteil, Zeitverluste bei der Reaktion auf die geänderten Marktverhältnisse zu vermeiden. Zudem würde ein erster Maßstab für eine Regulierung gesetzt, die Standards für die Aufsicht sicherstellt und gleichzeitig Raum für neue Handelsentwicklungen lässt.