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- Neue Version des Staatstrojaner

- Spionage - Software Trojaner ...

- Abgehört oder online durchsucht ...

- wo der Trojaner produziert wurde ...

- legal oder illegal ?

- Der Bund will Trojaner selbst entwicklen...
- Die Entwicklung ist fertig, los gehtes ...er Bund will Trojaner selbst entwicklen...

- Das Werkzeug...

- Das Werkzeug...

"Staatstrojaner": Justizminister will Spionagesoftware für Terrorermittler
Bundestrojaner

Politik

Speziell, spezieller, Trojaner: Firmenschild von "DigiTask", wo der Trojaner programmiert worden sein soll.
(Foto: dapd)
Montag, 10. Oktober 2011
Staatsschnüffler ist ein BayerBaden-Württemberg stoppt Trojaner
Das bayerische Innenministerium bestätigt, dass der dem Chaos Computer Club zugespielte "Staatstrojaner" der Polizei des Bundeslandes gehört. Beim Einsatz des Spähprogramms habe man sich an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten, heißt es. Baden-Württemberg stoppt den Einsatz einer ähnlichen Überwachungssoftware und will eine Überprüfung der Rechtslage - wie auch Bundeskanzlerin Merkel.



Nach der Kritik am Einsatz eines "Staatstrojaners" zur Online-Überwachung stoppt Baden-Württemberg die Nutzung einer ähnlichen Software. Angaben von Innenminister Reinhold Gall (SPD) zufolge verwendet die baden-württembergische Polizei bisher eine Basis-Version wie in Bayern, woher der vom Chaos Computer Club (CCC) entschlüsselte Trojaner stammt. Diese werde aber in jedem Einzelfall so programmiert, dass sie der richterlichen Anordnung voll entspreche, und nur in Einzelfällen eingesetzt.
Gall will die Verwendung des Programms gemeinsam mit Bund und den anderen Ländern rechtlich überprüfen. Der Minister sagte, dass eine Überwachung von verschlüsselter Telefon- und Mail-Kommunikation nötig sei, um schwere Straftaten auch künftig aufklären zu können.
Hermann: Vorgaben eingehalten

Abgehört oder online durchsucht werden - für viele Bürger eine Horrorvorstellung.
(Foto: dapd)
Das bayerische Innenministerium bestätigte zuvor, dass die Software aus Bayern stammt. Die Erstbewertung des Landeskriminalamts habe ergeben, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann, teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit. Noch nicht geklärt ist laut Herrmann, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion oder um die später tatsächlich eingesetzte Software handelt.
Herrmann betonte aber, dass das Landeskriminalamt nach Einschätzung des Ministeriums beim Einsatz der Trojaner alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Der Innenminister schaltete deswegen auch den bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri ein. Petri soll als unabhängiger Fachmann sowohl die Einhaltung der Rechtsvorschriften als auch die technische Umsetzung der Online-Überwachung prüfen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 sei die Online-Überwachung zulässig, wenn sich die Überwachung "ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird", erklärte der CSU-Politiker - was im Klartext bedeutet, dass die Ermittler laut Ministerium nicht auch noch die Festplatte ausgeforscht haben. Das wäre ohne eigene richterliche Genehmigung verboten.
Beim Zoll aufgespielt

Bayerischer Humor?
(Foto: dpa)
Vorher hatte der bayerische Anwalt Patrick Schladt mitgeteilt, der Trojaner sei auf der Festplatte eines seiner Mandanten gefunden worden. "Aufgespielt wurde der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle meines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen." Auch wenn die Maßnahme von bayerischen Behörden kontrolliert worden sei, stehe für ihn außer Frage, dass Stellen des Bundes - etwa der Zoll - beteiligt gewesen seien, heißt es in einer Mitteilung. Bereits im Frühjahr war bekanntgeworden, dass bayerische Ermittler mit der Software nicht nur Telefongespräche überwacht, sondern auch alle 30 Sekunden Bildschirmfotos (Screenshots) vom Rechner eines Verdächtigen aufgenommen hatten, sobald dieser den Internet-Browser oder die Software zur Internet-Telefonie benutzte. Das Landgericht Landshut hatte die Aufnahme der Bildschirmfotos Anfang des Jahres für rechtswidrig erklärt und dem Landeskriminalamt weitere Bildschirmaufnahmen verboten.
Die Bundesregierung sicherte zu, die Frage eines möglichen Missbrauchs des Spähprogramms rasch aufklären zu wollen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nehme die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs (CCC) sehr ernst. Sie lasse sich permanent darüber informieren. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beteuerte, es gebe keine Hinweise, dass die zum Bundesinnenministerium gehörenden Behörden die Software anwandten. Zu seinem Ministerium gehören der Bundesverfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.
Der Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, sagte n-tv.de, sollten die Vorwürfe des CCC zutreffen, sei diese "staatlich sanktionierte Computerschnüffelei" nicht hinnehmbar. "Wir werden Herrn Friedrich dazu zwingen, dem Parlament Rechenschaft abzulegen. Der Vorwurf ist ernst. Auch personelle Konsequenzen sind kein Tabu." Die Piraten-Partei reichte eine Bundestagspetition ein. Das Parlament möge umgehend klären, was es mit dem Trojaner auf sich habe. Sollten die Berichte stimmen, müssten die Durchsuchungen umgehend beendet werden, heißt es.
Online-Durchsuchung möglich
Der CCC hatte am Wochenende erklärt, dass ihm eine "staatliche Spionagesoftware" zugespielt worden sei, mit der Ermittler in Deutschland Telekommunikation im Internet überwachten. Bei dieser Quellen-TKÜ geht es darum, Internet-Telefonate abzuhören, bevor sie verschlüsselt werden. Das ist legal.

Büro des CCC: Die Computer-Experten brachten den Fall ins Rollen.
(Foto: dapd)
Nach Angaben des CCC kann die Software aber deutlich mehr: "Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware", teilte der Verein mit. Zudem entstünden mit der Software "eklatante Sicherheitslücken" auf den Rechnern. So wird kritisiert, dass quasi durch die Hintertür eine Online-Durchsuchung möglich ist. Für diese Maßnahme hat das Bundesverfassungsgericht aber Ende Februar 2008 hohe Hürden gesetzt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kündigte an, die Überwachungssoftware zu überprüfen. "Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann."