Strafuntersuchung eingestellt: Crypto-Affäre ohne Konsequenz
Die Bundesstaatsanwaltschaft hat entschieden: Das Strafverfahren gegen
die Crypto AG wird eingestellt. Die Nachfolgefirmen dürfen
Chiffriergeräte und -module... 28.12.2020, SNA
Die Schweizer Bundesstaatanwaltschaft beschloss, die Untersuchungen
gegen die Crypto AG im Kanton Zug wegen vermuteter Verstöße gegen das
Exportkontrollrecht einzustellen. Das Schweizer Staatssekretariat für
Wirtschaft (Seco) hatte im Februar eine Strafanzeige erstellt. Hätte es
von der Manipulation der Chiffriergeräte gewusst, so hätte es nie den
Export der Geräte erlaubt, lautete der Standpunkt des Seco. Die
Schweizer Zeitung „Tages-Anzeiger“ schreibt, dass aufgrund
abgeschwächter Verschlüsselungsalgorithmen der Chiffriergeräte,
westliche Geheimdienste die Nachrichten entziffern konnten. Die
Crypto-Affäre1970 zog sich Boris Hagelin aus seiner Firma zurück und die
Crypto AG wurde über Mittelsmänner von der CIA und dem deutschen
Auslands-Nachrichtendienst (BND) gekauft. Der Kaufpreis von 8,5
Millionen Franken (7,82 Mio. Euro) wäre nach heutigem Kurs ungefähr 35
Millionen Franken (32,23 Mio. Euro) wert. Indem die Firma von
Geheimdiensten gekauft wurde, konnten diese nun direkte Anweisungen an
den Entwickler geben. Bekannt wurde dieser Geheimdienst-Coup als
„Operation Minerva“, und sie stellt die größte geheimdienstliche
Operation nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Somit konnten die
Nachrichtendienste Informationen aus über 100 Ländern sammeln. Große
Kritik gab es in einem internationalen Kontext bisher nicht. Einzig in
den USA und Deutschland wurde die sogenannte Crypto-Affäre medial
aufgearbeitet. Auch das Schweizer Parlament habe Anfang November 2020
einen Bericht zu den Vorgängen veröffentlicht. Darin steht, dass die
Operation nach damalig legalen Rechtsgrundlagen stattgefunden habe.
Dennoch steht in dem Bericht auch, dass sich die
Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments über die Strafuntersuchungen
der Bundesanwaltschaft ärgere. Die Bundesstaatsanwaltschaft schließt
sich nun dem Bericht der Delegation des Parlaments an. Personen können
von „der Rechtmäßigkeit der nachrichtendienstlichen Akitvitäten
ausgehen, wenn sie die Exportgenehmigung für die manipulierten Geräte
beantragen.“ Dies schrieb die Bundesanwaltschaft in ihrer
Einstellungsverfügung. Neutralität erschüttert?Aus dem Bericht der
Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes sei jedoch zu entnehmen, dass die
Schweiz bereit 1993 von der Crypto-Affäre erfuhr. Auch wenn es bereits
früher vermutet wurde, so konnte es bis 2020 nicht vollkommen bewiesen
werden. Auch vermuten Geheimdienst-Experten, dass der Schweizer
Geheimdienst durchaus früher von der Zuger Firma Bescheid wusste, jedoch
seine schützende Hand darüber hielt. So exportierte die Crypto AG bis
2018 weiterhin Chiffriergeräte, welche von der CIA entziffert werden
konnten.