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Strafuntersuchung eingestellt: Crypto-Affäre ohne Konsequenz
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Strafuntersuchung eingestellt: Crypto-Affäre ohne Konsequenz

 

Die Bundesstaatsanwaltschaft hat entschieden: Das Strafverfahren gegen die Crypto AG wird eingestellt. Die Nachfolgefirmen dürfen Chiffriergeräte und -module... 28.12.2020, SNA

Die Schweizer Bundesstaatanwaltschaft beschloss, die Untersuchungen gegen die Crypto AG im Kanton Zug wegen vermuteter Verstöße gegen das Exportkontrollrecht einzustellen. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte im Februar eine Strafanzeige erstellt. Hätte es von der Manipulation der Chiffriergeräte gewusst, so hätte es nie den Export der Geräte erlaubt, lautete der Standpunkt des Seco. Die Schweizer Zeitung „Tages-Anzeiger“ schreibt, dass aufgrund abgeschwächter Verschlüsselungsalgorithmen der Chiffriergeräte, westliche Geheimdienste die Nachrichten entziffern konnten. Die Crypto-Affäre1970 zog sich Boris Hagelin aus seiner Firma zurück und die Crypto AG wurde über Mittelsmänner von der CIA und dem deutschen Auslands-Nachrichtendienst (BND) gekauft. Der Kaufpreis von 8,5 Millionen Franken (7,82 Mio. Euro) wäre nach heutigem Kurs ungefähr 35 Millionen Franken (32,23 Mio. Euro) wert. Indem die Firma von Geheimdiensten gekauft wurde, konnten diese nun direkte Anweisungen an den Entwickler geben. Bekannt wurde dieser Geheimdienst-Coup als „Operation Minerva“, und sie stellt die größte geheimdienstliche Operation nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Somit konnten die Nachrichtendienste Informationen aus über 100 Ländern sammeln. Große Kritik gab es in einem internationalen Kontext bisher nicht. Einzig in den USA und Deutschland wurde die sogenannte Crypto-Affäre medial aufgearbeitet. Auch das Schweizer Parlament habe Anfang November 2020 einen Bericht zu den Vorgängen veröffentlicht. Darin steht, dass die Operation nach damalig legalen Rechtsgrundlagen stattgefunden habe. Dennoch steht in dem Bericht auch, dass sich die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments über die Strafuntersuchungen der Bundesanwaltschaft ärgere. Die Bundesstaatsanwaltschaft schließt sich nun dem Bericht der Delegation des Parlaments an. Personen können von „der Rechtmäßigkeit der nachrichtendienstlichen Akitvitäten ausgehen, wenn sie die Exportgenehmigung für die manipulierten Geräte beantragen.“ Dies schrieb die Bundesanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung. Neutralität erschüttert?Aus dem Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes sei jedoch zu entnehmen, dass die Schweiz bereit 1993 von der Crypto-Affäre erfuhr. Auch wenn es bereits früher vermutet wurde, so konnte es bis 2020 nicht vollkommen bewiesen werden. Auch vermuten Geheimdienst-Experten, dass der Schweizer Geheimdienst durchaus früher von der Zuger Firma Bescheid wusste, jedoch seine schützende Hand darüber hielt. So exportierte die Crypto AG bis 2018 weiterhin Chiffriergeräte, welche von der CIA entziffert werden konnten.