Wie europäische Polizeibehörden zur Massenüberwachung ermächtigt
werden
Orson W.. Vision wird Wirklichkeit
Wie europäische Polizeibehörden zur Massenüberwachung ermächtigt werden
Die EU will den Behörden mehr Möglichkeiten zur Überwachung geben. Das
steht im Widerspruch zu der kommunizierten Sorge vor künstlicher
Intelligenz
Polizeibehörden in der EU werden mächtiger
- und die Bürger immer ohnmächtiger -.
Die Europäische Union ist unermüdlich darin, vor den Gefahren einer
Massenüberwachung mithilfe von künstlicher Intelligenz zu warnen.
Immerhin würde diese eine nie dagewesene Automatisierung der
Informationsverarbeitung ermöglichen – die wiederum eine Gefährdung der
Grundrechte mit sich bringe, hieß es zum Beispiel in einer Aussendung
des EU-Parlaments im Mai. Im Rahmen des "AI Act" soll der Einsatz
entsprechender Technologien sogar zu großen Teilen verboten werden.
Zumindest für manche.
Geht es um die Strafverfolgungsbehörden, verfolgt die EU einen gänzlich
anderen Kurs. So trat am Dienstag – trotz massiver Kritik von
Datenschützern – das neue Europol-Mandat in Kraft, das die europäische
Polizeibehörde effektiv zur Massenüberwachung befugt. Konkret bedeutet
das: Sie darf personenbezogene Daten Unschuldiger sammeln und
verarbeiten, Big-Data-Analysen durchführen und im Sinne der "Forschung
und Innovation" neue Technologien im Feld der KI entwickeln – und deren
Algorithmen mit gesammelten Informationen füttern. So beschreibt es die
Behörde selbst. Argumentiert wird der Schritt mit der Notwendigkeit
einer verbesserten Kooperation bei der Bekämpfung von organisiertem
Verbrechen und Terrorismus innerhalb der Union.
Die Grundrechtsorganisation EDRi bemängelt hingegen, dass das neue
Mandat ein "datengesteuertes Polizeimodell" ermögliche, "das unsere
grundlegendsten Rechte nicht schützt". Der Einsatz von KI-Systemen sei
gefährlich für marginalisierte Gruppen, da diese "auf diskriminierenden
Annahmen beruhende Merkmale priorisiert", um Menschen als verdächtig zu
klassifizieren.
Anhaltende Kritik
Auch der Datenschutzbeauftragte der EU (EDPS), Wojciech Wiewiórowski,
kritisiert das Vorhaben. Nicht zuletzt deshalb, weil die Polizeibehörde
schon mehrmals wegen unerlaubter Datensammlung auffiel. 2020 rügte der
EDPS Europol deswegen. Anfang dieses Jahres folgte eine weitere
Aufforderung zur Löschung persönlicher Daten. Ob dieser jemals gefolgt
wurde, ist allerdings unklar.
Problematisch sei das laut Wiewiórowski deshalb, weil Mitgliedsstaaten
die Datenverarbeitung durch Europol rückwirkend legalisieren können –
auch wenn diese vor Inkrafttreten des erweiterten Mandats stattfand.
"Der EDPS hat starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser rückwirkenden
Genehmigung", schreibt er in einer Stellungnahme Ende Juni.
Darüber hinaus führt er aus, dass die Behörde künftig die Daten
Unschuldiger gleich behandeln dürfe wie jene von Personen, die mit einem
Verbrechen in Verbindung stehen. Dennoch habe man die Ausweitung des
Mandats "nicht durch starke Datenschutzgarantien kompensiert".
Mangelnde Qualität
Um das einzige Projekt zur Erweiterung der Macht von
Strafverfolgungsbehörden handelt es sich jedoch nicht. Ein weiteres ist
der Prümer Vertrags, dessen Neufassung sich derzeit in Arbeit befindet.
Das Gesetz erlaubt seit schon den frühen 2000er-Jahren einen
automatisierten, grenzüberschreitenden Austausch von DNA- und
Fingerabdruckdaten zwischen nationalen Behörden. Künftig sollen diese
durch Gesichtsbilder, Polizeiakten und Führerscheindaten ergänzt werden,
die innerhalb der EU und des Schengenraums geteilt – und mittels KI
ausgewertet werden sollen.
Sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, könnte es zu einem massiven
Anstieg des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware innerhalb der EU
kommen, warnte Ella Jakubowska im STANDARD-Gespräch schon im April.
Derzeit würden noch etwa 50 Prozent der Mitgliedsstaaten keine solchen
Technologien einsetzen. Der neue Rechtsrahmen werde jedoch "einen
starken Anreiz bieten, diese Datenbanken nicht nur mit EU-Mitteln zu
erstellen, sondern auch KI-basierte Gesichtserkennungssysteme auf sie
anzuwenden".
Darüber hinaus gebe es massive Probleme hinsichtlich der Datenqualität
nationaler Polizeidatenbanken. Neben Fakten seien in diesen häufig auch
Gerüchte und diskriminierende Kommentare vermerkt. Mit Prüm II könnten
all diese Ungenauigkeiten in ein zwischenstaatliches System einfließen
und von Polizeibehörden im gesamten Schengenraum eingesehen werden.
Hinzu kommt, dass der Gesetzesentwurf derzeit sehr weit gefasst ist. In
einer Stellungnahme kritisierte das im März auch Wiewiórowski. Es sei
unklar, wessen Daten übermittelt werden dürfen. Nur jene des Straftäters
oder auch die von Opfern oder Zeuginnen? Während der EDPS dazu rät,
DNA-Profile und Gesichtsbilder nur im Falle schwerer Straftaten
auszutauschen, sieht der Entwurf der EU-Kommission keine entsprechende
Beschränkung vor.
Auch Frontex mit von der Partie
Ein drittes Projekt, das den Namen "Pedra" trägt, beleuchtete vor kurzem
ein Bericht des "Spiegel". Laut diesem plant Europol gemeinsam mit der
Grenzschutzagentur Frontex ein System zur Massenüberwachung an den
EU-Außengrenzen. Geplant sei unter anderem der zwischenstaatliche
Austausch sensibler Daten von Migranten; darunter DNA, Fingerabdrücke
und Fotos. Auch hier lautet die Begründung, dass die Verfolgung
grenzüberschreitender Verbrechen eine bessere Kooperation voraussetze.
Laut den Berichterstattern hätten die Behörden bisher aber versucht,
etwaige Bedenken unter den Teppich zu kehren.
Beiläufige Vorstöße
Was das erneuerte Europol-Mandat, Prüm II und "Pedra" allesamt gemeinsam
haben, ist, dass sie von den Gesetzgebern deutlich weniger stark in die
Öffentlichkeit getragen werden als andere digitalpolitische Vorhaben der
Europäischen Union.
Bestes Gegenbeispiel hierfür ist das Gesetzespaket bestehend aus Digital
Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA), mit dem die Macht der
größten Tech-Konzerne wie Google, Facebook und Amazon eingeschränkt
werden soll. Die EU-Institutionen wurden im Vorfeld des Beschlusses
nicht müde, die enorme Relevanz und Tragweite der Neuregulierung des
digitalen Raums zu betonen und wiederholt klarzustellen, dass man damit
Ordnung in den "Wilden Westen" des Internets bringe.
Auch die größten Grundrechtsorganisationen und die betroffenen
Unternehmen fokussierten ihre Lobbyismus-Bemühungen auf den DSA und DMA.
Für Letztere bedeuten die Gesetze immerhin unangenehme Veränderungen.
Laut einer Studie des Corporate Europe Observatory geben allein die zehn
größten Tech-Konzerne jährlich mehr als 32 Millionen Dollar für
Lobbyismus bei EU-Institutionen aus – und versuchen, ihre Positionen
"über Bande" im öffentlichen Dialog zu platzieren. DER STANDARD
berichtete.
Widersprüche
Eine vergleichbare Lobby haben jene Menschen, die von massenhafter
Datensammlung und darauf basierender Überwachungsmaßnahmen betroffen
wären, nicht. Im Interesse der Gesetzgeber liegt eine allzu prominente
Verlautbarung entsprechender Entwicklungen jedoch ebenso wenig. Unter
anderem wegen der eingangs beschriebenen Widersprüchlichkeit des "AI
Act" – und der Tatsache, dass mehr Öffentlichkeit für Proteste sorgen
könnte, die die Durchsetzung der Vorhaben gefährden.
Zwar sind noch nicht alle der oben genannten Maßnahmen in Kraft
getreten. Zum Beispiel steht eine Stellungnahme des EU-Parlaments zu
Prüm II weiterhin aus. Angesichts der Tragweite einer Neugestaltung des
Gesetzes – die durchaus mit jener des DSA und DMA vergleichbar ist –
dürften die Gesetzgeber allerdings keine Mühe sparen, EU-Bürger über die
Implikationen zu informieren. Auch dann, wenn dies für scharfe Kritik
sorgen könnte. (Mickey Manakas, 9.7.2022)
https://www.derstandard.de/story/2000137291787/wie-europaeische-polizeibehoerden-zur-massenueberwachung-ermaechtigt-werden