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Berliner Zeitung - Nummer 210 • 6./7. September 2008

Titel :

Laptop weg Büro geschlossen

Die US-Heimatschutzbehörde kann bei der Einreise ohne Begründung Datenspeicher jedweder Art beschlagnahmen und weitergeben

Information

VON EVA SCHWEITZER

NEW YORK. Wer mit einem Laptop in die USA reist, könnte eine unangenehme Überraschung erleben: Die Grenzkontrolleure, die der Behörde für Heimatschutz unterstehen, dürfen alle Laptops, Handys, PDAs, USB-Sticks, Festplatten, iPods, Pagers, Blackberrys, Videokameras und andere Datenträger sowie Bücher oder Flugblätter beschlagnahmen, lesen, kopieren und weitergeben. Zudem dürfen sie die Geräte über längere Zeit behalten. Eines konkreten Verdachts oder einer Straftat bedarf es nicht. Der Chef des Department of Homeland Security, Michael Chertoff, begründete das Vorgehen mit der Terrorabwehr. Es sei bereits viel„dschihadistisches Material" entdeckt worden. Inzwischen veröffentlichte die Homeland Security auch die Richtlinie, die den Titel Polich Regarding Border Search of Information trägt. Anlass für Chertoffs plötzliche Offenheit waren Presseberichte über ein Urteil eines Gerichts in San Francisco. Das hatte es für rechtens erklärt, dass die Grenzkontrolle den Laptop eines aus dem Ausland einreisenden Amerikaners beschlagnahmt hatte.

Wie viele Reisende das bisher betroffen hat, ist unklar. Chertoff zufolge passieren rund 400 Millionen Menschen im Jahr die US-Grenze. Davor würde nur ein „winziger Prozentsatz" kontrolliert. Selbst wenn das nur 0,1,Prozent wären, beträfe das fast eine halbe Million Reise de. Hingegen berichtet die Vereinigung reisender Geschäftsleute, dass sieben Prozent aller Laptops kontrolliert würden. „Dabei ist der Laptop heutzutage quasi ein Büro", sagte Direktorin Susan Gurley Deshalb greife der Verfassungszusatz, der grundlose Durchsuchungen der Wohnung verbietet.

Diese Durchsuchungspraxis dient aber nicht nur der Terrorabwehr, sondern auch der Verbrechensbekämpfung. Die Grenzkontrolleure suchen auch nach Kinderpornografie, Hasspropaganda, Informationen über Geldwäsche und Drogenhandel, nach illegal aus dem Internet heruntergeladener Musik, Copyright- und Patentverletzungen oder Nachweisen, dass Embargos verletzt wurden.n- Damit öffnet dieses Vorgehen aber auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor. Denn die Grenzer dürfen diese beschlagnahmten Daten mit anderen Behörden, Spionage-Agenturen wie der CIA oder der NSA, aber auch mit privaten Firmen teilen, und zwar für „Ubersetzungszwecke, Datenentschlüsselung und andere Gründe". Was mit diesen Daten letztlich passiert, ist unklar. Zwar heißt es in der Richtlinie, alle Kopien, die an Dritte weitergegeben würden, müssten vernichtet werden, aber das kontrolliert niemand. Der Richtlinie zufolge sollte bei geschäftlichen Informationen auch der Datenschutz beachtet werden, aber das ist eine Kann-Bestimmung.

USA Proteste auch deshalb, weil manche fürchten, dass nun europäische oder chinesische Grenzer Laptops von US-Geschäftsleuten beschlagnahmen könnten. Man kann der Schnüffelei auch selbst vorbeugen. Daten sollten immer verschlüsselt werden. Noch besser ist es, man speichert die Dateien, die man in den USA benötigt, auf einem geschützten Server ab, und reist mit einem unbeschriebenen Laptop ein. Im Land kann man die Dateien wieder herunterladen.

Das Briefgeheimnis ist von der US-Verfassung nach wie vor geschützt. Werden Papiere oder CDs per Post verschickt, darf das Department of Homeland Security Briefe nur mit richterlichem Beschluss öffnen.

Kommentar :

"Und die Lehre aus dieser Geschichte, besinn Dich auf Deine alten Tugenden, nimm Papier und Bleistift"