Wie konnte es geschehen ?
Nachlässigkeit ?
mangelhafte Scherheitssysteme ?
perönliche Rechte der Abgeordneten gegen Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschlands ?
"sorgloser Umgang im virtuellen Raum" eventuell durch Abgeordnete,
Beamte des Bundestages, Mitarbeiter der Fraktionen oder sonstiges
Personal mit Zugang zum Computernetzwerk des Bundestages !
Infizierung durch Schadsoftware !
Schwachstelle "Nutzer , Abgeordneter, Mitarbeiter oder Angestellter
odersonstige Personen mit Zugriff auf das Bundestagsnetzwerk;
"veraltete" Sicherheitsarchitektur ? Die Anforderungen an die
Sicherheitsarchitektur veralten oft innerhalb von Tagen oder sogar in
Stunden.
die "Angst" der Abgeordneten vor der Überwachung durch die
Nachrichtendienste, die sie, die Nachrichtendienste, überwachen sollen !
infizierte Computer und Kommunikationssysteme !
die Informationsgewinnung durch "Dritte" unter Nutzung von Phänomen, die
bereits über 100 Jahre bekannt und erfolgreich angewendet wurden und
werden !